Ab 03.04.2022 gilt die 16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Die Zugangsbeschränkungen nach 2G und 3G entfallen somit in allen Kursbereichen.
Die vhs empfiehlt den Mindestabstand von 1,5 m und das Maskentragen auf Begegnungsflächen in Innenräumen sobald der Mindestabstand unterschritten wird.