Präventionsangebote nach § 20 SGB V

Präventionsangebote nach § 20 SGB V

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,  

die Volkshochschule Landshuter Land bietet grds. keine Veranstaltungen nach § 20 SGB V an.   

In unserem Programm finden Sie Kurse für alle Altersklassen, Anfänger und Fortgeschrittene .  

Unsere hochwertigen Kurse, Vorträge und weiteren Veranstaltungen sind grundsätzlich den Zielen der Gesundheitsförderung und Gesundheitsbildung verpflichtet. Wir bemühen uns stehts, das Programm weiterzuentwicklen und weiter auszubauen. Unser Ziel ist es unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein umfangreiches und vielfältiges Programm anbieten zu können.  

Einzelmaßnahmen und „Interventionen“, so wie sie der Leitfaden Prävention zum § 20 SGB V vorsieht, gehen nicht mit unseren Zielen konform, daher sind unsere Kurse auch nicht bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) registriert. Die ZPP erkennt nur noch Kurse an, die sich an Anfängerinnen und Anfänger richten und 12 Termine pro Kurs nicht überschreiten. Wenn überhaupt, dann werden nur noch maximal zwei Kurse pro Versichertem und Kalenderjahr gefördert und die Wiederholung einer gleichen Maßnahme im Folgejahr wird ausgeschlossen. Somit werden also dauerhafte Angebote und Kurse für Fortgeschrittene von der ZPP nicht mehr bezuschusst.  

Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir keine Kurse bei der ZPP zur Bezuschussung zertifizieren. Ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären, am besten vor Kursbeginn.  

Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses eine vhs-Teilnahmebescheinigung aus, wenn Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben.  

Andere Bescheinigungen für Krankenkassen (dies gilt auch Bonushefte) stellen wir nicht aus.

Ihre Volkshochschule Landshuter Land