AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der vhs Landshuter Land

 

(gültig seit 01.11.2018*)

 

Kursbuchung und Zustandekommen des Vertrags

Eine Anmeldung (Kursbuchung) ist vor Kursbeginn erforderlich – ausgenommen bei Veranstaltungen mit dem Vermerk „Abendkasse“ oder „Einzelveranstaltung“. Die Kursbuchung kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder per Internet erfolgen.

Die Anmeldungen werden in der VHS in zeitlicher Reihenfolge angenommen.

Eine Bestätigung der Kursbuchung erfolgt nur bei elektronisch vorgenommener Anmeldung. Teilnahmeausweise werden nicht ausgegeben; Rechnungen auf Wunsch möglich.

Mit der Anmeldung und deren Annahme durch die Volkshochschule (VHS) kommt der Vertrag zustande; die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VHS werden damit anerkannt.

 

Zahlungsverpflichtung und Ermäßigungen

Die Kursgebühr wird grundsätzlich bei Kursbuchung fällig. Die Kursbuchung umfasst die Erlaubnis zur Abbuchung der Kursgebühr gemäß SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Eine andere Zahlungsweise ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der Zustimmung der VHS. Bankgebühren für Rücklastschriften aufgrund fehlerhafter Angaben sind vom Teilnehmer zu zahlen. Können Kursgebühren nicht rechtzeitig abgebucht werden oder werden sie aus anderen Gründen nicht rechtzeitig bezahlt, so werden Mahngebühren berechnet.

Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Ausnahme: Schüler und Studenten bis zum 25. Lebensjahr), denselben Kurs, wird ein Gebührennachlass gemäß folgender Staffelung gewährt:

    - bei Teilnahme von 2 Kindern                                         pro Kind 15 %

    - bei Teilnahme von 3 Kindern und mehr                         pro Kind 20 %.

Bei Kurzkursen, mit einer Dauer von bis zu 3 Terminen, wird keine Gebührenermäßigung gewährt.

Bei Kursen, die von der Volkshochschule in Zusammenarbeit mit anderen Stellen anbieten, richten sich mögliche Ermäßigungen nach den Geschäftsbedingungen dieser Kooperationspartner.

 

Nur bei Kursen am Standort Ergolding:

a) Senioren (60 +) haben die Möglichkeit einer Ermäßigung der Kursgebühren, wenn sie an zwei Kursen der VHS Ergolding teilgenommen haben. Die Ermäßigung wird gestaffelt gewährt:

            - bei Besuch des dritten Kurses:             25 % Ermäßigung der Kursgebühr

            - bei Besuch des vierten Kurses:            50 % Ermäßigung der Kursgebühr

Die Ermäßigung wird aufgrund der ausgefüllten Bonuskarte gewährt. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Bonusprogrammes.

b) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben die Möglichkeit einer Ermäßigung der Kursgebühren, wenn sie an zwei Kursen der VHS Ergolding teilgenommen haben. Die Ermäßigung wird gestaffelt gewährt:

            - bei Besuch des dritten Kurses:             25 % Ermäßigung der Kursgebühr

            - bei Besuch des vierten Kurses:            50 % Ermäßigung der Kursgebühr

Die Ermäßigung wird aufgrund der ausgefüllten Bonuskarte gewährt. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Bonusprogrammes.

Für einzelne Maßnahmen – insbesondere Reisen, Studienfahrten, Musikunterricht u. a. – gelten abweichende Buchungs- und Zahlungsbedingungen.

 

Rücktritt von der Kursbuchung

Teilnehmende können durch Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle der VHS vom Vertrag (von der Kursbuchung) zurücktreten: kostenfrei bis eine Woche vor Kursbeginn; gegen Zahlung von 50 % der Kursgebühr über 25 € innerhalb der letzten Woche vor Kursbeginn. Rücktritt am Tag des Kursbeginnes und später ist nicht möglich. Fernbleiben vom Kurs entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Im Vorverkauf erworbene Eintrittskarten und Anmeldungen zu Einzelveranstaltungen können nicht zurückgenommen werden.

 

Kursdurchführung und Kursabsage

Die Kurse werden durchgeführt, wenn die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl vor Kursbeginn nicht erreicht, kann ein Kurs dennoch durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer mit einer Aufzahlung und/oder einer Verkürzung der Kursdauer einverstanden sind.

Ein Rechtsanspruch auf Durchführung eines Kurses besteht nicht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Kursabsage erhalten die Angemeldeten die volle Kursgebühr zurückerstattet.

Lehrerwechsel oder Wechsel des Kursraumes vor oder während des Semesters müssen vorbehalten bleiben.

Die Belegung gemeindlicher und schulischer Räume steht unter Vorbehalt, da deren Eigennutzung Vorrang hat.

Für Terminverschiebungen wegen Feiertagen, Elternsprechtagen an Schulen, Krankheit des Kursleiters etc. kann kein finanzieller Ausgleich gewährt werden. die Kurse verlängern sich um die ausgefallenen Kurstage.

 

Teilnahmebescheinigungen

Stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne aus, wenn der Kurs zu mind. 80 % der Gesamtzeit besucht wurde. Für Kruse, die länger als zwei Semester zurückliegen, werden 3,00 € pro Bescheinigung in Rechnung gestellt.

Die VHS ist nicht berechtigt, Teilnahmebescheinigungen und Präventionshefte der Krankenkassen auszufüllen. Zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht die Vorlage des Kontoauszuges.

 

Ferien- und Hausordnung

Im Allgemeinen richten sich die kursfreien Tage nach der für Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen. Änderungen können in Ausnahmefällen mit der jeweiligen Kursleitung abgesprochen werden und bedürfen zudem der Zustimmung der VHS.

Für Ferienkurse gelten davon abweichende Regelungen.

Um Beachtung der Hausordnung der Gebäude, in denen wir Gäste sind, wird gebeten.

Schulgebäude, VHS-Gebäude und Kursräume sind ausnahmslos rauchfreie Zonen.

 

Haftung

Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, ist auf die Fälle beschränkt, in denen die Volkshochschule bzw. deren Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Eine Haftung gemäß §§ 276 und 278 BGB ist ausgeschlossen.

Auch die Hin- und Rückfahrt zu allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch die VHS ist in jeder Hinsicht ausgeschlossen.

Bei Kursen für Kinder im schulpflichtigen Alter beschränkt sich die Aufsichtspflicht auf die Zeit des Unterrichts.

Bei Busfahrten und Studienreisen ist die VHS nicht Veranstalter. Es gelten dort die besonderen Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters (Reiseunternehmens).

 

Urheberrecht und Datenschutz

Fotografieren, Filmen und andere audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule nicht vervielfältigt werden.

Persönliche Angaben von Teilnehmenden und Dozenten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSGVO). Wir verweisen für die gültige Datenschutzerklärung der VHS Landshuter Land. Diese finden Sie unter www.vhs-landshuter-land.de. Mit der Anmeldung zu einem Kurs der Volkshochschule Landshuter Land erklärt sich der Teilnehmer mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Der Speicherung der Daten kann nach Kursende schriftlich widersprochen werden.

 

*) Grundsätzliches

Die Volkshochschule (VHS) ist nicht parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

Ihre Angebote stehen grundsätzlich allen Interessierten offen, sofern sie nicht bestimmten Zielgruppen vorbehalten sind oder ihre Teilnahme vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig ist. Zur Beschreibung von Personen- und Funktionsbezeichnungen werden bisweilen Partizipien (Teilnehmende), oft auch das generische Maskulinum (Dozent) benutzt. In jedem Fall sind damit keine geschlechtsbezogenen Einschränkungen verbunden.

Der Umfang der Leistungen der VHS ergibt sich – insbesondere in Zweifelsfällen – aus der Kursbeschreibung im Programmheft und auf der Homepage.

Absprachen und Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie der Geschäftsstelle gegenüber geleistet wurden. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

Kursleitende sind nicht zur Änderung der Kursbedingungen, zur Abgabe von Zusagen und zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

Diese AGBs lösen frühere ab, die damit ihre Gültigkeit verlieren. Sollte ein Teil der Bestimmungen nichtig sein, bleiben die anderen dennoch in Kraft.