AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der vhs Landshuter Land

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)*

Durch die Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vhs. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Geschäftsleitung der vhs in Textform bestätigt wurden.

Alle Regelungen dieser AGB gelten ausschließlich für das Kurs- und Veranstaltungsprogramm.

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

 

2. Anmeldung für Kurse und Zustandekommen des Vertrages

2.1. Eine Anmeldung (Kursbuchung) ist vor Kursbeginn erforderlich. Die Kursbuchung können Sie persönlich, schriftlich, telefonisch oder über die Internetseite www.vhs-landshuter-land.de unter Angabe der im dortigen Anmeldeformular vorgegebenen Pflichtfelder vornehmen. Die Anmeldungen werden in der VHS in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Melden Sie weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichten Sie sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von Ihnen angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern Sie bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgeben.

2.2. Sie erhalten nach der Kursbuchung eine Anmeldebestätigung. Diese wird per E-Mail verschickt. In Ausnahmefällen kann die Anmeldebestätigung per Post zugestellt werden.

2.3. Für Folgekurse bieten wir Ihnen, ohne Einräumung eines Anspruchs darauf, eine vereinfachte Anmeldung über die sog. „Weitermeldeliste“ bis zum Kursende des laufenden Kurses an. Die Liste liegt der Kursleitung vor.

2.4. Wenn Sie Ihren Kurs über ein vorhandenes Guthaben oder einen Gutschein bezahlen bzw. Sie am Bonusprogramm teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte immer telefonisch an. 

2.5. Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet Sie zur Zahlung der Kursgebühr einschließlich eventueller Materialkosten.

2.6. Ein Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b BGB) gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht. 

 

3. Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertrag

Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung der vhs in Textform möglich.

Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Kunden und der vhs ein, so haften er und der Kunde der vhs Landshuter Land als Gesamtschuldner für den Teilnehmerpreis und für die der vhs Landshuter Land durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.

 

4. Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen

4.1. Zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen sind nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannten Personen berechtigt. Für eine Vertragsübertragung auf dritte Personen gilt Nr. 4 entsprechend.

4.2. Die nach Nr. 4.1 zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen Berechtigten, dürfen weder dritten Personen Zugriff auf ihren Teilnehmeraccount und/oder ihren Computerbildschirm einräumen und dritten Personen dadurch eine Teilnahme an einem Online-Seminar oder einer hybriden Veranstaltung ermöglichen noch zusammen mit dritten Personen über ihren Teilnehmeraccount und/oder ihren Computerbildschirm an einem Online-Seminar oder einer hybriden Veranstaltung teilnehmen.

4.3. Die Teilnehmer von Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen sind nicht berechtigt, Online-Seminaren oder hybride Veranstaltungen aufzuzeichnen und/oder zu speichern und/oder zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten und/oder über das Internet öffentlich zugänglich zu machen und/ oder in jeder Form in Bild und/oder Ton zu veröffentlichen.

4.4. Bei Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen können Einschränkungen und Beeinträchtigungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs der vhs Landshuter Land liegen. Hierunter fallen insbesondere die von der vhs Landshuter Land nicht beeinflussbaren technischen Bedingungen des Internets sowie Störungen in der technischen Infrastruktur Dritter. Dies hat keinerlei Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von der vhs Landshuter Land erbrachten Leistungen.

 

5. Zahlung der Kursgebühr

5.1. Die jeweils angegebene Kursgebühr wird mit der Anmeldung zum Kurs sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Sofern sich aus dem Angebot der vhs Landshuter Land nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Teilnahmegebühr um einen Gesamtpreis.

5.2. Für die Zahlung Ihrer Kursgebühr haben Sie folgende Möglichkeiten: 

5.2.1. Die Kursbuchung umfasst die Erlaubnis zur Abbuchung der Kursgebühr gemäß SEPA-Lastschriftverfahren.

5.2.2. Eine andere Zahlungsweise ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der Zustimmung der VHS.

5.3. Wird bei einem Kurs die Mindestteilnehmerzahl in vertretbarem Maße unterschritten, bieten wir Ihnen und allen weiteren angemeldeten Teilnehmern an, den Kurs gegen Zahlung einer erhöhten Kursgebühr („Nachtragsgebühr“) trotzdem stattfinden zu lassen. Sofern alle Teilnehmer einverstanden sind und die Nachtragsgebühr zum Tragen kommt, buchen wir diese per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto ab. 

5.4. Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Ausnahme: Schüler und Studenten bis zum 25. Lebensjahr), denselben Kurs, wird ein Gebührennachlass gemäß folgender Staffelung gewährt:

- bei Teilnahme von 2 Kindern                                  pro Kind 15 %
- bei Teilnehme von 3 Kindern und mehr     pro Kind 20 %

Bei Kurzkursen, mit einer Dauer von bis zu 3 Terminen, wird keine Gebührenermäßigung gewährt.

Bei Kursen, die von der Volkshochschule in Zusammenarbeit mit anderen Stellen angeboten werden, richten sich mögliche Ermäßigungen nach den Geschäftsbedingungen dieser Kooperationspartner.

 

Nur bei Kursen am Standort Ergolding:

 

a) Senioren (60 +) haben die Möglichkeit einer Ermäßigung der Kursgebühren, wenn sie an zwei Kursen der VHS Ergolding teilgenommen haben. Die Ermäßigung wird gestaffelt gewährt:

            - bei Besuch des dritten Kurses:                 25 % Ermäßigung der Kursgebühr

            - bei Besuch des vierten Kurses:     50 % Ermäßigung der Kursgebühr.

 

Die Ermäßigung wird aufgrund der ausgefüllten Bonuskarte gewährt. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Bonusprogrammes.

 

b) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben die Möglichkeit einer Ermäßigung der Kursgebühren, wenn sie an zwei Kursen der VHS Ergolding teilgenommen haben. Die Ermäßigung wird gestaffelt gewährt:

            - bei Besuch des dritten Kurses:                 25 % Ermäßigung der Kursgebühr

            - bei Besuch des vierten Kurses:     50 % Ermäßigung der Kursgebühr

Die Ermäßigung wird aufgrund der ausgefüllten Bonuskarte gewährt. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Bonusprogrammes.

 

Für einzelne Maßnahmen – insbesondere Reisen, Studienfahrten, Musikunterricht u. a. – gelten abweichende Buchungs- und Zahlungsbedingungen.

5.5. Kosten, die uns durch fehlerhafte Angabe der Bankverbindung, unberechtigten Lastschrift-Widerspruch oder nicht ausreichende Kontodeckung entstehen, müssen wir Ihnen zuzüglich eines Bearbeitungsentgelts (Rücklastschriftgebühr der Banken) in Rechnung stellen.

5.6. Sollten Sie mit der Zahlung der Kursgebühr, einer Rate oder einer sonstigen Forderung in Verzug kommen und trotz einer Nachfrist nicht zahlen, so sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zu Ihrem sofortigen Ausschluss vom Kurs berechtigt. Die offene Forderung inkl. der Kosten des Mahnverfahrens bleibt bestehen. 

5.7. Ist bei einem Kurs die Kursgebühr „inkl. Materialkosten i.H.v. xx Euro“ angegeben, werden wir Ihnen diese zusammen mit der Kursgebühr belasten. Ist bei einem Kurs „zzgl. Materialkosten“ vermerkt, teilt Ihnen der Dozent die Höhe der Materialkosten zu Kursbeginn mit; diese bezahlen Sie bar an den Dozenten. 

5.8. Der Teilnehmer erhält drei Werktage vor Kursbeginn eine Rechnung über die Fälligkeit der Kursgebühr (Vorabankündigung zum Sepa-Lastschrifteinzug).

5.9. Bei Veranstaltungen mit Abendkasse können Sie die Gebühr auch beim Eintritt in bar bezahlen. 

5.10. Sofern wir in einer Kursbeschreibung eine abweichende Regelung für die Zahlung erwähnen, geht diese den vorstehend genannten Regelungen vor. 

 

6. Kursänderung und -absagen

6.1. Was Sie von unseren Kursen und Veranstaltungen erwarten dürfen, ergibt sich ausschließlich aus der Beschreibung im Programmheft bzw. auf unserer Internetseite. Mündliche Beschreibungen sind nicht verbindlich, die Dozenten sind zu individuellen Absprachen nicht berechtigt. 

6.2. Wir behalten uns eine geringfügige Änderung der Lerninhalte, eine Verlegung des Unterrichtsortes innerhalb eines Ortes oder den Austausch des Kursleiters vor. Diese Änderungen berechtigen Sie nicht zur Absage. Sofern ausgefallene Kurstage am Kursende nachgeholt werden, entsteht kein Anspruch auf eine Verringerung der Kursgebühr.

6.3. Bei Änderungen, die über die in 6.2. genannten hinausgehen, insbesondere bei Verlegung des Kurses oder einzelner Kurstage auf andere Tageszeiten oder Wochentage oder bei Umstellung des Kursformates (Onlinekurs/Präsenzkurs), können Sie Ihre Teilnahme für die von den Änderungen betroffenen Kurstage stornieren. Bauen in einem Kurs die Inhalte aufeinander auf, können Sie darüber hinaus auch alle folgenden Kurstage stornieren. 

6.4. Für Terminverschiebungen wegen Feiertagen, Elternsprechtagen an Schulen, Ausfall des Kursleiters etc. kann kein finanzieller Ausgleich gewährt werden. Die Kurse verlängern sich um die ausgefallenen Tage.

6.5. Sollte bei einem Kurs die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, entfällt der Kurs, soweit nicht zwischen uns und den angemeldeten Teilnehmern eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden kann. Ferner behalten wir uns vor, einen Kurs bei schwerwiegenden organisatorischen Problemen abzusagen oder abzubrechen. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung eines Kurses besteht nicht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Kursabsage erhalten Sie die volle Kursgebühr zurückerstattet.

6.6. Über Änderungen und Kursabsagen informieren wir Sie per SMS, E-Mail oder telefonisch. 

 

7. Erstattungsanspruch bei Ausfall oder Rücktritt

7.1. Sie können die Kursbuchung jederzeit stornieren. Bei Stornierung eines Kurses Ihrerseits gelten folgende Regelungen:

- bis 1 Woche vor Kursbeginn:          kostenfrei

- innerhalb 1 Woche vor Kursbeginn:            50 % der Kursgebühr über 25 €; sonst bis 25 €

- Rücktritt am Tag des Kursbeginns und später: 100 % der Kursgebühr

Fernbleiben vom Kurs entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Bei berechtigter Stornierung einzelner bzw. der restlichen Kurstage gemäß 6.3. überweisen wir Ihnen die Kursgebühr anteilig zurück. Mit der Kursgebühr bezahlte Materialkosten erstatten wir Ihnen anteilig, soweit das Material für die stornierten Kurstage nötig gewesen wäre. 

7.2. Bei Ausfall oder Absage eines Kurses gemäß 6.4. überweisen wir Ihnen die Kursgebühr inklusive eventuell mit der Kursgebühr gezahlter Materialkosten in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche schließen wir aus.

7.3. Gebührenrückerstattungen können nur für laufende Kurse vorgenommen werden. Eine Erstattung für einen abgeschlossenen Kurs ist nicht möglich. Die Höhe der Rückerstattung der Kursgebühr regelt die Gebührenordnung der Volkshochschule.

 

8. Teilnahmebescheinigung

Wir stellen Ihnen auf Wunsch gerne eine Teilnahmebescheinigung aus, wenn der Kurs zu mind. 80 % der Gesamtzeit besucht wurde. Für Kurse, die länger als zwei Semester zurückliegen, werden 3,00 € pro Bescheinigung in Rechnung gestellt.

Die VHS ist nicht berechtigt, Teilnahmebescheinigungen und Präventionshefte der Krankenkassen auszufüllen. Zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht die Vorlage des Kontoauszuges.

 

9. Ferien- und Hausordnung

Im Allgemeinen richten sich die kursfreien Tage nach der für Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen. Änderungen können in Ausnahmefällen mit der jeweiligen Kursleitung abgesprochen werden und bedürfen zudem der Zustimmung der VHS.

Für Ferienkurse gelten davon abweichende Regelungen.

Um Beachtung der Hausordnung der Gebäude, in denen wir Gäste sind, wird gebeten.

Schulgebäude, VHS-Gebäude und Kursräume sind ausnahmslos genussmittelfreie Zonen. Die genussmittelfreien Zonen werden aufgehoben, sobald dies in der Kursbeschreibung aufgeführt wird (z. B. Kochkurse, Weinseminare usw.).

 

10. Haftung

Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, ist auf die Fälle beschränkt, in denen die Volkshochschule bzw. deren Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Eine Haftung gemäß §§ 276 und 278 BGB ist ausgeschlossen.

Auch die Hin- und Rückfahrt zu allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch die VHS ist in jeder Hinsicht ausgeschlossen.

Bei Kursen für Kinder im schulpflichtigen Alter beschränkt sich die Aufsichtspflicht auf die Zeit des Unterrichts.

Bei Busfahrten und Studienreisen ist die VHS nicht Veranstalter. Es gelten dort die besonderen Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters (Reiseunternehmens).

 

11. Urheberrecht und Datenschutz

Fotografieren, Filmen und andere audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule nicht vervielfältigt werden.

Persönliche Angaben von Teilnehmenden und Dozenten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSGVO). Wir verweisen auf die gültige Datenschutzerklärung der VHS Landshuter Land. Diese finden Sie unter www.vhs-landshuter-land.de. Mit der Anmeldung zu einem Kurs der Volkshochschule Landshuter Land erklärt sich der Teilnehmer mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Der Speicherung der Daten kann nach Kursende schriftlich widersprochen werden.

 

12. Honorar- und Gebührenordnung

Ergänzend zu den bei Kursen angegebenen Gebühren gelten die in der Honorar- und Gebührenordnung angegebenen Preise, die Sie auszugsweise einsehen können.

 

13. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 1. September 2025. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen

 

*) Grundsätzliches

Die Volkshochschule (VHS) ist nicht parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

Ihre Angebote stehen grundsätzlich allen Interessierten offen, sofern sie nicht bestimmten Zielgruppen vorbehalten sind oder ihre Teilnahme vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig ist. Zur Beschreibung von Personen- und Funktionsbezeichnungen werden bisweilen Partizipien (Teilnehmende), oft auch das generische Maskulinum (Dozent) benutzt. In jedem Fall sind damit keine geschlechtsbezogenen Einschränkungen verbunden.

Der Umfang der Leistungen der VHS ergibt sich – insbesondere in Zweifelsfällen – aus der Kursbeschreibung im Programmheft und auf der Homepage.

Absprachen und Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie der Geschäftsstelle gegenüber geleistet wurden. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

Kursleitende sind nicht zur Änderung der Kursbedingungen, zur Abgabe von Zusagen und zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

Diese AGBs lösen frühere ab, die damit ihre Gültigkeit verlieren. Sollte ein Teil der Bestimmungen nichtig sein, bleiben die anderen dennoch in Kraft.