Gesellschaft
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Ehevertrag - ein Zeichen von Misstrauen der Beständigkeit der Ehe?

Vielfach wird nach wie vor die Anschauung vertreten: .,Wenn du einen Ehevertrag willst, dann glaubst du ja gar nicht daran, dass die Ehe funktioniert und liebst mich ja nicht!"
Diesen Menschen ist schlichtweg nicht bewusst, dass sie mit der Unterschrift vor dem Standesbeamten einen Vertrag eingehen. Der Gesetzgeber hat für diesen Vertrag "Ehe" bestimmte Spielregeln vorgeschrieben. Somit besteht mit der Unterschrift vor dem Standesbeamten bereits ein Vertrag mit bestimmten Regelungen.
Das Problem ist jedoch, so gut wie niemand beschäftigt sich mit diesen Regelungen. Bei einer Scheidung/Trennung kommt dann oft für mindestens einen der Beteiligten das böse Erwachen.
Sie erhalten in diesem Vortrag das grundlegende Wissen darüber vermittelt, was in den gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleich, nachehelichen Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt ist und wie diese ggf. entsprechend in einem Ehevertrag angepasst werden können.

Status: Plätze frei

Kursnr.: 2611521

Beginn: Mo., 11.05.2026, 18:30 - 20:30 Uhr

Dauer: 1

Kursort: Ergolding, Grund- und Mittelschule, Sprachenraum

Gebühr: 17,50 € (inkl. MwSt.)

Ergolding, GMS, Sprachenraum
Bauhofstr. 1
84030 Ergolding

Datum
11.05.2026
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
Bauhofstr. 1, Ergolding, Grund- und Mittelschule, Sprachenraum