Eltern übertragen Haus und werden Pflegefall - müssen die Kinder bezahlen?
Der Sozialhilfeträger kann auf vorhandenes Vermögen eines Pflegebedürftigen zugreifen.
Wenn der Pflegefall bereits entstanden ist, ist es oft zu spät. Die Familie hat es in der Hand erspartes Vermögen durch entsprechende Übergabeverträge von landwirtschaftlichen Betrieben oder Wohnhäusern ganz oder teilweise schützen. Entscheidend ist hier das vorsorgende, rechtzeitige und auch überlegte Handeln.
Status:
Kursnr.: 2111516
Beginn: Fr., 07.05.2021, 19:00 - 20:30 Uhr
Dauer: 1
Kursort: Grund und Mittelschule Essenbach, Konferenzraum, EG
Gebühr: 10,00 € (inkl. MwSt.)
Savigneuxplatz 2
84051 Essenbach