Haftung für die Pflegekosten der Eltern
"Eltern übertragen Haus und werden Pflegefall - müssen die Kinder bezahlen?"
Der Sozialhilfeträger kann auf vorhandenes Vermögen eines Pflegebedürftigen zugreifen. Die Familie hat es in der Hand erspartes Vermögen durch entsprechende Übergabeverträge von landwirtschaftlichen Betrieben oder durch sinnvolle Übertragung von Häusern und Wohnungen ganz oder teilweise schützen. Entscheidend ist hier immer das vorsorgende, rechtzeitige und auch überlegte Handeln.Wenn der Pflegefall bereits entstanden ist, ist es oft zu spät.
Status:
Kursnr.: 2311515
Beginn: Do., 30.03.2023, 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer: 1
Kursort: Altdorf, Dekan-Wagner-Straße 24, VHS-Raum 2
Gebühr: 14,50 € (inkl. MwSt.)