Gesellschaft
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Haftung für die Pflegekosten der Eltern

Der Sozialhilfeträger kann auf vorhandenes Vermögen eines Pflegebedürftigen zugreifen.
Wenn der Pflegefall bereits entstanden ist, ist es oft zu spät. Die Familie hat es in der Hand erspartes Vermögen durch entsprechende Übergabeverträge von landwirtschaftlichen Betrieben oder Wohnhäusern ganz oder teilweise schützen. Entscheidend ist hier das vorsorgende, rechtzeitige und auch überlegte Handeln.

Status: Plätze frei

Kursnr.: 2511515

Beginn: Do., 27.03.2025, 19:30 - 21:00 Uhr

Dauer: 1

Kursort: Altdorf, Dekan-Wagner-Straße 24, VHS-Raum 2

Gebühr: 14,50 € (inkl. MwSt.)


Datum
27.03.2025
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Dekan-Wagner-Str. 24, Altdorf, Dekan-Wagner-Straße 24, VHS-Raum 2