Haftung für die Pflegekosten der Eltern
Der Sozialhilfeträger kann auf vorhandenes Vermögen eines Pflegebedürftigen zugreifen.
Wenn der Pflegefall bereits entstanden ist, ist es oft zu spät. Die Familie hat es in der Hand erspartes Vermögen durch entsprechende Übergabeverträge von landwirtschaftlichen Betrieben oder Wohnhäusern ganz oder teilweise schützen. Entscheidend ist hier das vorsorgende, rechtzeitige und auch überlegte Handeln.
Status:
Kursnr.: 2511515
Beginn: Do., 27.03.2025, 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer: 1
Kursort: Altdorf, Dekan-Wagner-Straße 24, VHS-Raum 2
Gebühr: 14,50 € (inkl. MwSt.)