Lebzeitige Übergabe von Haus- und Grundvermögen
Der Sozialhilfeträger kann auf vorhandenes Vermögen eines Pflegebedürftigen zugreifen.
Wenn der Pflegefall bereits entstanden ist, ist es oft zu spät. Die Familie hat es in der Hand erspartes Vermögen durch entsprechende Übergabeverträge von landwirtschaftlichen Betrieben oder Wohnhäusern ganz oder teilweise schützen. Entscheidend ist hier das vorsorgende, rechtzeitige und auch überlegte Handeln.
Status:
Kursnr.: 2311516
Beginn: Fr., 28.04.2023, 19:00 - 20:30 Uhr
Dauer: 1
Kursort: Bücherei Essenbach
Gebühr: 14,50 € (inkl. MwSt.)
Savigneuxplatz 2
84051 Essenbach