Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Alle, die nicht durch eine Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung ihren Willen geäußert haben, riskieren, dass fremde Dritte über ihr Schicksal bestimmen. Niemand ist sicher davor, dass er wesentliche Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbst regeln kann. Was viele nicht wissen: Der Ehegatte oder auch die Kinder haben dann kein automatisches gesetzliches Vertretungsrecht. Es wird folgendes angesprochen:
Patientenverfügung:
Welche Fragen muss man vor Errichtung einer Patientenverfügung klären?
Welche Anweisungen kann man in der Patientenverfügung treffen?
Betreuungsverfügung:
Was kann in der Betreuungsverfügung alles geregelt werden?
Vorsorgevollmacht:
Was kann mit einer Vorsorgevollmacht geregelt werden?
Was sollte die Vorsorgevollmacht im Einzelnen alles regeln?
Welche Vorteile bietet die Vorsorgevollmacht gegenüber einer Betreuungsverfügung?
Status:
Kursnr.: 2311510
Beginn: Do., 20.04.2023, 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer: 1
Kursort: Altdorf, Dekan-Wagner-Straße 24, VHS-Raum 2
Gebühr: 14,50 € (inkl. MwSt.)