Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Arbeitsgemeinschaft vhs Landshuter Land (AG vhs Landshuter Land) hat das Ziel, diese Website im Einklang mit der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) barrierefrei zugänglich zu machen. Im Rahmen einer technischen Überarbeitung der Website, die aktuell erfolgt, wird die BayBITV umgesetzt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das hier vorliegende Internet-Hauptangebot der AG vhs Landshuter Land (www.vhs-landshuter-land.de).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.08.2021 erstellt. Diese Methode beruht auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 05.08.2021 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@vhs-landshuter-land.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter info@vhs-landshuter-land.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
AG vhs Landshuter Land
Lindenstraße 25
84030 Ergolding
E-Mail: info@vhs-landshuter-land.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Feedback und Kontaktangaben
Nutzen Sie die E-Mail-Adresse info@vhs-landshuter-land.de um uns Ihre Hinweise auf etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen oder Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.